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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

der Firma Pietät von Rüden, Inhaber Stefan Kohl e.K. (im Folgenden: Unternehmen)

§ 1 Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die das Unternehmen mit seinen Auftraggebern über die von ihm angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn das Unternehmen ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn das Unternehmen auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Alle Angebote des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Dem Unternehmen steht es frei Bonitätsanfragen durchzuführen, um bestimmte Dienstleistungen und Zahlungsarten anbieten zu können.
(2) Der Auftrag kommt durch Annahmeerklärung des Unternehmens (Auftragsbestätigung) zustande.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungsbeträge sind innerhalb von 7 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Unternehmen. Für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung verpflichtet sich der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu bezahlen. Ist der Kunde Unternehmer beträgt der Verzugszins 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Für Mahnungen werden pauschal 5,00 EURO Mahngebühren berechnet.
(3) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(4) Das Unternehmen ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm vor oder nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Unternehmens durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen) gefährdet werden kann.
(5) Tritt der Auftraggeber Sterbegeld- oder andere Ansprüche gegen Dritte, insbesondere Versicherer, an das Unternehmen ab, tritt Erfüllungswirkung erst mit Gutschrift des Leistungsbetrages bei dem Unternehmen ein. Das Unternehmen wird im Fall des Inkassos im Auftrag, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers tätig.
(6) Das Unternehmen ist berechtigt Forderungen an ein Factoringunternehmen abzutreten. Der Auftraggeber stimmt der Abtretung zu.
(7) Verauslagte Fremdleitungen werden mit einem Aufschlag von 5 % zuzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
(8) Friedhofsgebühren werden von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, Kremationskosten vom Krematorium und Blumen vom Blumenhaus selbst in Rechnung gestellt.

§ 4 Kündigung und nachträgliche Unmöglichkeit

Kündigt der Auftraggeber das Vertragsverhältnis oder wird die beauftragte Leistung infolge eines Umstandes unmöglich, welchen der Auftraggeber zu vertreten hat, so ist das Unternehmen berechtigt Schadensersatz in Höhe von 25% der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Unternehmen kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Unternehmen bleibt vorbehalten im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen. Hiervon unabhängig sind Schadensersatzpositionen oder Stornokosten u.ä., welche aus Aufträgen gegenüber Drittunternehmen herrühren. Soweit das Unternehmen gegenüber Dritten zur Zahlung derartiger Beträge verpflichtet ist, verpflichtet sich der Auftraggeber das Unternehmen hiervon freizustellen.

§ 5 Subunternehmen

Das Unternehmen ist berechtigt Leistungen teilweise oder insgesamt durch Subunternehmen oder andere Bestatter durchführen zu lassen.

§ 6 Haftung

(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Unternehmens, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Die Mitfahrt in Kraftfahrzeugen des Unternehmens (PKW und Bestattungswagen) erfolgt stets auf eigene Gefahr.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Unternehmen nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Unternehmens, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§ 7 Gewährleistung

Mängelrügen bedürfen der Schriftform. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Anzeigefrist von zwei Wochen zu rügen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 8 Lichtbilder / Fotografien / Fingerabdrücke

(1) Das Unternehmen ist berechtigt Lichtbilder / Fotografien der Dekoration in der Trauerhalle und von Blumen und Kränzen zu fertigen und zu Werbezwecken (insbesondere in Produktbroschüren und im Internet) zu veröffentlichen. Soweit das Unternehmen auf Wunsch des Auftraggebers Lichtbilder fertigt, obliegt Art, Güte und Anzahl dem Unternehmen.
(2) Fingerabdrücke vom Verstorbenen können vom Bestattungsinstitut als Andenken oder zum Anfertigen von Gedenkschmuck angefertigt werden.

§ 9 Hinweise zur Datenverarbeitung

Das Unternehmen erhebt im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten des Auftraggebers, welche in der Bestattersoftware gespeichert werden. Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes werden berücksichtigt.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und dem Unternehmen der Sitz des Unternehmens.
(2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Unser Unternehmen beteiligt sich nicht an einem Schlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Streitigkeiten über den mit uns geschlossenen Vertrag und dessen Ausführungen können jedoch vor der Schlichtungsstelle des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur, Cecilienallee 5, 40474 Düsseldorf, schlichtungsstelle@bestatter.de, 0211-1600810 verhandelt werden.

Stand November 2022