Was tun im Trauerfall?

Die meisten Menschen sterben heutzutage in Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Auch dort haben Sie das Recht, den Bestatter ihres Vertrauens rufen zu lassen.

Wenn ein Mensch jedoch zuhause verstirbt, informieren Sie zunächst bitte Ihren Hausarzt oder dessen Vertreter. Falls diese nicht erreichbar sind, rufen Sie den Notruf 110 an.

Nachdem ein Arzt den Tod des Angehörigen festgestellt hat, stellt er eine Todesbescheinigung aus. Diese muss er beim Verstorbenen zurücklassen.

Nehmen Sie anschließend Kontakt zu uns auf. Pietät von Rüden steht Ihnen Tag und Nacht unter der Telefonnummer 0681 – 3 55 89 zur Verfügung. Wir sind umgehend für Sie da. Wir kümmern uns um die Versorgung der/des Verstorbenen und beraten Sie zu den weiteren Schritten in aller Ruhe.

Selbstverständlich erledigen wir auf Wunsch alle notwendigen Formalitäten und Behördengänge. Abmeldungen bei Krankenkassen, Versicherungsgesellschaften, Gewerkschaften, Rententrägern u. ä. dürfen Sie uns vertrauensvoll übertragen.

Stefan Kohl
Bestattermeister

Folgende Unterlagen benötigen wir

  • Personalausweis der/des Verstorbenen
    sowie
  • bei Ledigen:
    Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten:
    aktuelle Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Stammbuch oder Familienbuchauszug
  • bei Verwitweten:
    wie bei Verheirateten, zusätzlich eine Sterbeurkunde des Ehegatten
  • bei Geschiedenen:
    wie bei Verheirateten, zusätzlich das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Zusätzlich*

  • Grabstellennachweis – wenn vorhanden
  • Versichertenausweis (Chipkarte) der Krankenkasse
  • Versicherungsunterlagen von Lebens-, Sterbegeld- und Unfallversicherung
  • Mitglieds- oder Beitragsbücher mit letzter Beitragsquittung von Verbänden, Vereinen und anderen Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren
  • Pensionsstelle und Aktenzeichen des Pensionsbescheides
  • Unterlagen über betriebliche Zusatzversorgung
  • Bescheid oder Aktenzeichen des Versorgungsamtes (Schwerbehindertenausweis)
  • Hinterlegungsschein eines Testamentes
  • GEZ-Gebührenbescheid (Rundfunkgebühren)

*wenn zutreffend