Bestattungsarten

Sie können grundsätzlich zwischen der Erd- und der Feuerbestattung wählen. Alle modernen Beisetzungsmöglichkeiten legen eine Feuerbestattung zugrunde.

Das bedeutet: Außer bei der Erdbestattung ist für alle anderen Formen der Beisetzung die Feuerbestattung der erste Schritt. Dies gilt eben auch für See-, Luft- und Baumbestattungen.

Welche Bestattungsart die passende ist, hängt, sofern kein Bestattungsvorsorgevertrag mit ausdrücklichem Wunsch vorliegt, von folgenden Fragen ab:

  • Soll der Verstorbene eingeäschert werden?
  • Soll die Grabstätte für Hinterbliebene zugänglich sein oder anonym bleiben?
  • Für welchen Zeitraum soll die Grabstätte erhalten bleiben?
  • Ist eine Grabpflege möglich oder erwünscht?
  • Liegt eine besondere Verbundenheit zum Beispiel zur See oder zur Natur vor?
  • Welche Rolle spielen die Kosten?

Einen wichtigen Teil unserer Beratung betrifft die Grabwahl, denn davon hängen sowohl die Bestattungsart als auch die langfristige Entscheidung für oder gegen eine Grabstelle ab. Wir kennen uns mit den Friedhöfen in Saarbrücken und der größeren Umgebung bestens aus. Gerne beraten wir Sie auch im Rahmen der Bestattungs-Vorsorge zu den bestehenden Möglichkeiten auf dem Friedhof Ihrer Wahl, sei er im In- oder Ausland.

Stefan Kohl
Bestattermeister

Erdbestattung

Bei der Erd- oder Körperbestattung erfolgt die Beisetzung in einem Sarg. Bestattungen werden je nach Friedhof und Friedhofssatzung als Wahl- oder Reihengräber an­geboten. Die Ruhezeit bei Einzel- oder Doppelgräbern beträgt ca. 20 Jahre – je nach Friedhofssatzung. Die Grabstelle wird in der Regel dort erworben, wo die verstorbene Person Ihren letzten festen Wohnsitz hatte, was jedoch nicht zwingend ist.

Wenn die Erdbestattung gewählt wurde, muss die Grabart festgelegt werden. Sie haben die Möglichkeit zwischen unterschiedlichsten Grabarten auszuwählen.
Zu beachten ist, dass jede Gemeinde eine eigene Friedhofssatzung und Gebührenordnung hat und damit nicht überall alle Möglichkeiten gegeben sind.

Das traditionelle Grab für Särge und Urnen kann von den Hinterbliebenen individuell gestaltet werden. Dies betrifft sowohl die Gestaltung mit Gedenksteinen und Kreuzen als auch die gärtnerische Pflege. In unter­schiedlich großen Gräbern kann daneben auch Platz für mehrere Verstorbene eingeplant werden. Ein solches, individu­elles Grab wird damit unter Umständen zu einem Ruhe­platz für ganze Familien, der über Generationen weitergeführt werden kann. Über die Nutzungsrechte auf dem Friedhof Ihrer Wahl informieren wir Sie stets aktuell.

In einem Reihengrab kann immer nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Wie der Name sagt, werden die Gräber nacheinander belegt, es besteht keine Wahlmöglichkeit der Grablage. Das Reihengrab ist gegenüber einem Wahlgrab in der Regel viel preisgünstiger. Nach Ablauf der Ruhefrist verfällt die Grabstelle und steht dem Friedhof zur Neubelegung zur Verfügung. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem Reihengrab ist nicht mög­lich.

Rasengräber bieten sich beispielsweise an, wenn die Möglichkeit zur Grabpflege nicht gegeben ist. Bei Ra­sengräbern übernimmt der Friedhof die Pflege der Grabstelle. Eine Bepflanzung sowie Grablaternen oder Steckvasen sind als Grabschmuck nicht oder nur vorübergehend zulässig.

Die / der Verstorbene wird an einer anonymen Stelle bestattet, die Teilnahme an der Beisetzung ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Kennzeichnung der Stelle erfolgt ebenfalls nicht. Allerdings muss diese Bestattungsart bereits zu Lebzeiten verfügt worden sein.

Die Beisetzung in einem teilanonymen Rasengrab erlaubt meistens die Teilnahme an der Zeremonie. Die Kennzeichnung der Grabstelle erfolgt durch einen Gemeinschaftsgrabstein oder durch eine kleine Metallplatte, die in unmittelbarer Nähe angebracht wird.

Feuerbestattung

Für die Durchführung einer Feuerbestattung müssen zuvor ein Sarg und eine Urne ausgewählt werden. Vor der sogenannten Einäscherung kann eine Trauerfeier am Sarg stattfinden, bei der die Hinterbliebenen ge­meinsam mit der Familie und Freunden Abschied nehmen können. Die Trauerfeier kann ebenso mit der Urne im Mittelpunkt durchgeführt werden. Soll diese dann auf einem Friedhof beigesetzt werden, können Sie zwischen verschiedenen Grabstätten für Urnenbeisetzungen wählen.

Ein Urnenwahlgrab ist wie sein Pendant für die Körperbestattung individuell und wird von den Angehörigen ausgewählt. Je nach Art können bis zu vier Beisetzungen in einem sogenannten Urnen-Rabattengrab vorgenommen werden.

Ein Kolumbarium ist eine oberirdische Grabstätte, die in Kammern, einem Taubenschlag ähnlich (lat. columba für ‚Taube‘) eingeteilt ist. Solche Kammern sind für zwei bis vier Urnen zu erwerben. Auf dem Saarbrücker Hauptfriedhof bietet die Urnenpyramide ebensolche Möglichkeiten.

Solche werden vom Friedhof zugeteilt. Nur jeweils eine Urne darf dort beigesetzt werden. Die Urnenreihengräber werden in unterschiedlicher Kombination angeboten: Als Reihengrabstätte mit Denkmal, das für zwanzig Jahre gekauft und mit mehreren Grabmals-Varianten angeboten wird, oder auch als Urnengemeinschaftsanlage, die eine gärtnerische Betreuung mit einschließt. Letztere werden in Saarbrücken auf unterschiedlichen Friedhöfen in verschiedenen Formen angelegt.

Sie wird nicht gekennzeichnet und darf nur belegt werden, wenn eine schriftliche Verfügung der verstorbenen Person hierüber vorliegt.

Seebestattungen

Diese Art der Bestattung setzt eine Einäscherung vor­aus. Angehörige können bei der Beisetzung auf See teilnehmen und an Bord die Trauerfeierlichkeiten abhalten. Bei der Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne aus Zellulo­se, Sand oder Salzstein der See übergeben.

Die Übergabe erfolgt in gesondert ausgewiesenen Ge­bieten in Nord- oder Ostsee, aber auf Wunsch auch auf allen Weltmeeren. Die Angehörigen erhalten eine Seekarte mit den nautischen Daten des Beisetzungsortes.

Naturbestattungen

Naturbestattungen werden als Baumbestattungen, Almwiesen-, Bergbach-, Felsenbestattung oder auch als Ascheverstreuung bzw. Luftbestattung angeboten. In Deutschland werden Baumbestattungen von Unternehmen wie FriedWald® und Ruheforst®organisiert, oder auf einigen Friedhöfen als neues, alternatives Bestattungsangebot ermöglicht. Alle genannten alpinen Bestattungsarten sind in der Schweiz erlaubt und werden auch dort durchgeführt. Dies hängt mit dem abweichenden Bestattungsgesetz in unserem Nachbarland zusammen.
Lassen Sie sich von uns ausführlich zu allen Naturbestattungen beraten.

Diamantbestattung

Eine Diamantbestattung setzt sich aus zwei Vorgängen zusammen. Aus der Kremation, und aus der Züchtung eines Diamanten, die mit einem Teil der Kremationsasche vorgenommen wird. Die für diesen Vorgang nicht benötigte Asche kann auf einem Friedhof oder anderweitig (im Rahmen der gültigen Bestattungsgesetze) beigesetzt werden. Die Firma Algordanza® stellt in einem verbrieften Verfahren einen oder mehrere echte(n) Diamanten aus ca. 500 Gramm der Asche her. Ein wenig Geduld ist erforderlich: Die Herstellung nimmt bis zu acht Monate in Anspruch.

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