Betreuungsverfügung

Das Betreuungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches bietet darüber hinaus die Möglichkeit,eine Person Ihres Vertrauens damit zu bevollmächtigen, alle notwendigen Entscheidungen zu treffen. Die bevollmächtigte Person kann Ihre Interessen in den Angelegenheiten vertreten, die Sie in der Vorsorgevollmacht benennen.

Besprechen Sie zunächst mit der Person Ihres Vertrauens alle Einzelheiten.

Wenn sie bereit ist, die Bevollmächtigung zu übernehmen, unterzeichnet sie ein entsprechendes Formular in zweifacher Ausfertigung. So können Sie vermeiden, dass im Falle Ihrer Geschäftsunfähigkeit ein gerichtlicher Betreuer bestellt wird.

Laden Sie sich hier Ihr persönliches Formular herunter.

Informationsbroschüre zum Betreuungsrecht des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
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