Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst sein und sollte regelmäßig, ca. alle zwei Jahre überprüft und aktualisiert werden. Sie wird wirksam, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine notwendige Zustimmung oder Ablehnung zu einer Behandlungsmaßnahme zu geben. In einer Patientenverfügung wird neben den persönlichen Wertvorstellungen festgelegt, welche konkreten medizinischen Behandlungsmaßnahmen eingefordert, eingeschränkt oder auch völlig abgelehnt werden. Es empfiehlt sich die Patientenvollmacht durch eine Betreuungsverfügung, besser aber mit einer Vorsorgevollmacht zu ergänzen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den nachfolgenden Texten nur um allgemeine Informationen handelt und in keiner Form eine Rechtsberatung darstellt. Für eine genaue Beratung suchen Sie bitte unbedingt einen Anwalt oder Notar auf.

Informationsbroschüre zur Patientenverfügung des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
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